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Wirtschafts- und Vertragsrecht

- Allgemeines Zivilrecht,
- Vertragsrecht, Handelsrecht,
- Bank- und Immobilienrecht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
- Schadensersatzrecht.


Familienrecht
Erbrecht

BEGRIFF WIRTSCHAFTSRECHT

Das Wirtschaftsrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsbereiche, welche besonders für kleine bis mittelständische Unternehmen von hoher Bedeutung und Relevanz sind.

Beispielsweise gilt das Handelsrecht als sog. „Sonderprivatrecht für Kaufleute“ für die meisten Unternehmer. Es trägt den besonderen Bedürfnissen der Schnelligkeit des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung, indem es ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Rechtskenntnis voraussetzt. So müssen z.B. Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bewusst gestaltet und eingesetzt werden.

Der Erfolg eines Unternehmens hängt u.a. maßgeblich von der Kenntnis der rechtlichen Problemfelder und der Nutzung aller zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ab. Im Rahmen des Gesellschaftsrechts heißt dies beispielsweise, die für Ihr Unternehmen bestmögliche Gesellschaftsform zu finden. Neben GbR, OHG, KG, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG bis zur GmbH, der AG, einer englischen Limited oder Ltd & Co KG stehen Ihnen weitere zahlreiche Gesellschaftsformen zur Verfügung.

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Teilgebieten des Wirtschaftsrechts:


- Anfertigung, Prüfung Durchsetzung von Verträgen, einschließlich Erstellung und Prüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).

- Beratung bei der Firmenwahl und Durchführung von Firmengründungen, einschließlich der umfassenden Anfertigung von Gesellschaftsverträgen.

- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei allen zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Streitigkeiten,

- Forderungsdurchsetzung / Inkasso.

- Marken- und wettbewerbsrechtliche Beratung und Vertretung, Onlinerecht, Urheberrecht und Namensrecht.

- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

- Seminare und Schulungen im Wirtschaftsrecht.

 


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Rechtsanwalt-Kanzleiprofil

Kanzleiprofil - Rechtsanwälte LUKE ROBEL & FRANCKE (PDF)

 

 


AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
UND HINWEISE


Änderung der Prämienbedingungen eines Bonusmeilenprogramms

Ein Vielflieger, der im Rahmen des Bonusmeilenprogramms der Lufthansa 887.000 Meilen angesammelt hatte, wehrte sich erfolgreich gegen eine Anfang 2011 vorgenommene Änderung der Prämienbedingungen, wonach seitdem durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flüge erforderlich sein sollten. Dies führte zu einem teilweisen Verlust der angesammelten Flugmeilen des Kunden.

Das Landgericht Köln räumte der Lufthansa zwar grundsätzlich das Recht ein, die Teilnahmebedingungen für ihr Bonusprogramm zu ändern, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Die Änderung hätte den Kunden jedoch mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Monaten angekündigt werden müssen, damit sie sich hierauf einstellen und ggf. ihre Bonusmeilen in Anspruch nehmen können. Wird - wie hier - eine Änderung erst einen Monat vorher mitgeteilt, führt dies nicht zum Verlust der angesammelten Bonusmeilen.

Urteil des LG Köln vom 16.03.2012 - 32 O 317/11

 

Zwangsvollstreckung: keine Beschränkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Veranlasst ein Gläubiger bei einem Schuldner eine Pfändung aller Konten, Kontokorrentverhältnisse, Spar- und Kreditverträge bei einer Bank, muss er nicht hinnehmen, dass das Amtsgericht in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Schuldner gestattet, sämtliche Angaben in den von ihm herauszugebenden Kontoauszügen zu den einzelnen Buchungsvorgängen - mit Ausnahme der sich zu seinen Gunsten bzw. Ungunsten ergebenden Tagessalden - zu schwärzen. Für eine solche Beschränkung der Herausgabeanordnung gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Urteil des BGH vom 23.02.2012 - VII ZB 59/09

 

Nutzungsentschädigung für durch Baumängel unbenutzbare Immobilie

Die Gerichte bejahen Ansprüche auf Nutzungsentschädigung bei Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Elektrorollstühlen und Kücheneinrichtungen, jedoch in der Regel nicht bei Fernsehern, Waschmaschinen und Kühlschränken sowie Gegenständen, die nicht zum notwendigen Lebensbedarf gehören (Swimmingpool, Pelzmantel, Reitpferd, Motorboot). Die Entscheidungen beruhen auf dem Grundsatz, dass sich die Bewertung eines Nutzungsausfalls als Vermögensschaden auf solche Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung beschränkt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist.

Wird eine selbst bewohnte Immobilie durch Sanierungs- und Baumängel nicht nur kurzzeitig unbenutzbar, kann der Eigentümer ebenfalls eine Nutzungsentschädigung für die infolge des Mangels bestehende Unbewohnbarkeit geltend machen. Ein derartiger Anspruch scheidet nur dann aus, wenn trotz fühlbarer Erschwernisse lediglich eine kurzfristige und durch zumutbare Umdispositionen aufzufangende Beeinträchtigung des Gebrauchs - im Unterschied zur vollständigen Unbewohnbarkeit - vorliegt.

Urteil des OLG Brandenburg vom 23.11.2011 - 4 U 91/10

 

Anforderungen an einen Rechnungsabschluss mit Genehmigungsfiktion

In den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken und Sparkassen gilt die Genehmigung einer Lastschriftbuchung spätestens dann als erteilt, wenn der Bankkunde nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang eines von der Bank erteilten Rechnungsabschlusses, in dessen Saldo die Belastungsbuchung enthalten war, Einwendungen gegen diese erhebt.

Der Bundesgerichtshof verlangt für einen Rechnungsabschluss, der die Genehmigungsfrist in Lauf setzen soll, dass für den Kontoinhaber das Ziel der kontoführenden Bank, einen abschließenden Saldo festzustellen, klar erkennbar ist. Eine ausdrückliche Bezeichnung als Rechnungs- oder Periodenabschluss ist nicht erforderlich, wenn die Abrechnung aus der objektiven Sicht des Kontoinhabers erkennbar abschließend ist.

Urteil des BGH vom 08.11.2011 - XI ZR 158/10

 

Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

Im Rahmen eines Zivilprozesses können nicht nur Richter, sondern auch vom Gericht bestellte Sachverständige wegen Befangenheit abgelehnt werden. Das Landgericht München hat einen Ablehnungsgrund darin gesehen, dass sich der Sachverständige ohne Anlass unsachlich über das Prozessverhalten einer Verfahrenspartei geäußert hat. Dies gilt auch dann, wenn diese Äußerung in einem anderen Verfahren mit derselben Partei gemacht wurde.

Beschluss des LG München I vom 26.10.2011 - 13 T 18596/11

 

Unternehmensbeteiligung: Vermittelnde Bank muss nicht auf Provision hinweisen

Eine Bank, die einen Kunden über eine Kapitalanlage berät, muss ungefragt auf den Erhalt von Provisionen hinweisen. Anderenfalls kann sie von dem Anleger für eingetretene Verluste haftbar gemacht werden. Diese von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind jedoch nicht ohne Weiteres auf den Abschluss einer Unterbeteiligung an einem Unternehmen zu Anlagezwecken anwendbar.

In derartigen Fällen ist der Vertragspartner (hier eine Privatbank) des Kapitalanlegers nur unter besonderen Voraussetzungen verpflichtet, diesen über die Zahlung von Vertriebsprovisionen aufzuklären, die er an einen zugleich für den Anleger beratend tätigen Anlagevermittler leistet. Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht jedenfalls dann keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision an den Berater zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden.

Urteil des BGH vom 20.09.2011 - II ZR 277/09

 

Rücktrittsrecht wegen verschwiegenen Mangels auch bei fehlender Ursächlichkeit

Hat der Verkäufer auf einen offenbarungspflichtigen Mangel nicht hingewiesen, kann er sich nicht auf einen mit dem Käufer vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen. In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof hierzu nun festgestellt, dass sich der Käufer selbst dann auf das arglistige Verschweigen eines Mangels berufen und vom Vertrag zurücktreten kann, wenn er den Kaufvertrag auch in Kenntnis des Mangels abgeschlossen hätte. Es kommt daher allein auf die Verletzung der objektiven Offenbarungspflicht an.

Urteil des BGH vom 15.07.2011 - V ZR 171/10

 

Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Anders als bei einem Verkauf "durch privat" ist seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform ein völliger Gewährleistungsausschluss durch gewerbliche Verkäufer rechtlich nicht mehr möglich. Verkauft jedoch ein Gewerbetreibender, der nicht mit Fahrzeugen handelt, bzw. ein Freiberufler seinen Pkw, stellt sich die Frage, ob er kaufrechtlich wie eine Privatperson oder wie ein Gewerbetreibender zu behandeln ist. Im zweiten Fall wäre bei einem Fahrzeugverkauf an eine Privatperson ein umfassender Gewährleistungsausschluss rechtlich nicht zulässig.

Der Bundesgerichtshof hat entgegen der Auffassung einer Reihe von Instanzgerichten für den Verbraucherschutz entschieden und auch einen branchenfremden Fahrzeugverkäufer wie einen Gewerbetreibenden behandelt. Der Verkäufer darf also nicht jede Gewährleistung ausschließen. In dem entschiedenen Fall hatte eine GmbH für Drucktechnik einen gebrauchten Pkw aus Firmeneigentum zum Preis von 7.540 Euro an einen Privatmann verkauft. Für die Bundesrichter besteht eine gesetzliche Vermutung, dass es sich auch bei branchenfremden Geschäften einer GmbH um sogenannte Unternehmergeschäfte handelt. Im Prozess war es dem Verkäufer nicht gelungen, diese Vermutung zu widerlegen.

Urteil des BGH vom 13.07.2011- VIII ZR 215/10

 

Austauschpfändung eines Luxuswagens

Ein Schuldner kann sich gegen die Pfändung seines Pkws zur Wehr setzen, wenn er auf das Fahrzeug angewiesen ist, um beispielsweise damit zur Arbeit zu kommen. Handelt es sich um einen besonders teuren Wagen, kann für den Gläubiger eine sogenannte Austauschpfändung lohnenswert sein. Er muss dem Schuldner dann ein Ersatzfahrzeug für den gepfändeten Wagen zur Verfügung stellen.

Der Bundesgerichtshof hält eine Austauschpfändung eines unpfändbaren Kfz nur dann für zulässig, wenn das in der Anschaffung erheblich billigere Ersatzfahrzeug eine annähernd gleiche Haltbarkeit und Lebensdauer wie das gepfändete Fahrzeug aufweist. Das ist dann nicht der Fall, wenn das gepfändete Kfz (hier Audi TT) neun Jahre alt mit einer Laufleistung von 50.000 km, der Ersatzwagen (hier VW Golf) dagegen 19 Jahre alt ist und eine Laufleistung von 200.000 km aufweist.

Urteil des BGH vom 16.06.2011 - VII ZB 114/09

 

Golfbeiträge keine Betriebsausgabe

Der Mitgliedsbeitrag für einen Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Unternehmens ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln selbst dann nicht als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, wenn die Mitgliedschaft für den Betrieb (hier Sportartikelgroßhändler) durchaus förderlich sein kann. Dies wird mit der erheblichen privaten Veranlassung für eine Golfclubmitgliedschaft begründet. Das betroffene Unternehmen hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Aktenzeichen IV R 32/11).

Urteil des FG Köln vom 16.06.2011 - 10 K 3761/08

 

Ungewöhnliche "Vorausquittung" in Grundstückskaufvertrag

Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag, um die Abwicklung des Geschäfts zu beschleunigen, die Kaufpreiszahlung bestätigt, obwohl sie erst nach der Beurkundung erfolgen soll, stellt die Bestätigung eine sogenannte Vorausquittung dar. Dies hat für sich genommen allerdings weder die Nichtigkeit als Scheingeschäft noch die Formnichtigkeit des Vertrags zur Folge. Kann der Verkäufer beweisen, dass es sich lediglich um eine Vorausquittung handelt, besteht sein Anspruch auf Kaufpreiszahlung fort.

Urteil des BGH vom 20.05.2011 - V ZR 221/10

 

Anspruch auf Unterlassung der Kontaktaufnahme mit anwaltlich vertretener Partei

Einem Unternehmen kann es nicht gerichtlich untersagt werden, einem Kunden (weitere) Mahnschreiben zuzuschicken, obwohl bereits ein Rechtsanwalt unter Vollmachtsvorlage die Vertretung des Kunden angezeigt und verlangt hat, den weiteren Schriftverkehr ausschließlich über seine Kanzlei zu führen. Durch das Übergehen des Rechtsanwalts wird der Kunde nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die entsprechenden Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung, die ein entsprechendes Verbot, den gegnerischen Rechtsanwalt zu übergehen und mit dem Gegner direkten Kontakt aufzunehmen, beinhalten gelten nur zwischen Anwälten und sind nicht auf andere Personen oder Unternehmen übertragbar. Das Übergehen des gegnerischen Rechtsanwalts hat somit keine rechtlichen Konsequenzen, ist jedoch als unhöflich aunzusehen.

Urteil des BGH vom 08.02.2011 - VI ZR 311/09

 

Unwirksame Erhebung monatlicher Bankgebühren für die Führung eines Darlehenskontos

Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden für unwirksam erklärt. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die Bank für die vereinnahmte Kontoführungsgebühr keine Sonderleistung erbringt, sondern mit der Führung des Darlehenskontos lediglich ihrer Rechnungslegungspflicht genügt, die eingehenden Darlehensraten ordnungsgemäß zu verbuchen und den Kunden darüber zu informieren.

Urteil des BGH vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10

 

Wer trägt Kosten für Mangelprüfung?

Der wegen eines (angeblichen) Mangels in Anspruch genommene Bauhandwerker darf Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine Erklärung abgibt, wonach er für den Fall, dass der Handwerker nicht für den Mangel verantwortlich ist, die Kosten der Untersuchung des Werks und weiterer erforderlicher Maßnahmen übernimmt. Der Auftraggeber schuldet seinem Vertragspartner keine objektive Klärung der Mangelursache. Er kann sich darauf beschränken, die Mängelerscheinungen hinreichend genau mitzuteilen. Zur Klärung der Mängelursachen muss er nicht beitragen. Kommt es infolge der Verzögerung der Mangelbeseitigung zu einem Folgeschaden, weil der Auftraggeber die geforderte Erklärung nicht abgegeben hat, trifft ihn deshalb kein Mitverschulden an dem weiteren Schaden.

Urteil des BGH vom 02.09.2010 - VII ZR 110/09

 

Keine Eigenbedarfskündigung durch Personenhandelsgesellschaft

Anders als bei einer Kapitalgesellschaft ist es anerkannt, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter oder dessen naher Angehöriger kündigen darf. Diese Rechtsprechung lässt sich nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht auf Personenhandelsgesellschaften (hier: eine GmbH & Co. KG) übertragen.

Das wird damit begründet, dass die Vermietung einer Wohnung durch eine offene Handels- oder Kommanditgesellschaft im Gegensatz zu einer schlichten Gemeinschaft in der Regel von vornherein nicht "zufällig" erfolgt, sondern auf einer bewussten Entscheidung aufgrund wirtschaftlicher, steuerrechtlicher und/oder haftungsrechtlicher Überlegungen beruht.

Urteil des BGH vom 15.12.2010 - VIII ZR 210/10

 

Anforderungen an Mahnbescheidsantrag

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss u.a. die Bezeichnung des Anspruchs unter genauer Angabe der verlangten Leistung enthalten; Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und einzeln zu bezeichnen (§ 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).

Die gesetzlichen Anforderungen an eine Individualisierung des im Mahnbescheid bezeichneten Anspruchs können unter bestimmten Umständen auch dann erfüllt sein, wenn zwar eine im Mahnbescheid aufgeführte Anlage (hier "Schadensersatz aus Mietvertrag gem. Aufstellung vom 27.12.2007") weder diesem beigefügt noch dem Schuldner zuvor zugänglich gemacht wurde, jedoch die übrigen Angaben im Mahnbescheid für den Schuldner eine Kennzeichnung des Anspruchs ermöglichen. Eine Pflicht zur Aufschlüsselung von Einzelforderungen besteht nicht, wenn Gegenstand des Mahnbescheids eine einheitliche Schadensersatzforderung ist, die sich aus mehreren nicht selbstständigen Rechnungsposten zusammensetzt.

Hinweis: Eine unzureichende Individualisierung kann auf Rüge des Mahngerichts nachgeholt werden. Die Entscheidung spielt jedoch dann eine wichtige Rolle, wenn der Mahnbescheid kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist eingereicht wurde. Kommt es wegen des fehlerhaften Inhalts zu Verzögerungen bei der Zustellung des Mahnbescheids, kann dies zum Verjährungseintritt führen.

Urteil des BGH vom 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

 

Fotografierter Grundbuchauszug

Wer auf der Grundbucheinsichtsstelle des Amtsgerichts Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch nimmt, ist berechtigt, den auf dem Bildschirm angezeigten Inhalt zu fotografieren und sich auf diese Weise eine Abschrift zu fertigen. Das Recht auf Akten- bzw. Registereinsicht schließt nach Auffassung des Kammergerichts Berlin die Befugnis ein, sich in beliebiger Form selbst Aufzeichnungen oder Abschriften aus den Akten zu erstellen. Diese Befugnis besteht unabhängig von dem Recht, die Fertigung von - allerdings meist kostenpflichtigen - Abschriften, bzw. bei maschineller Führung des Grundbuchs von Ausdrucken, zu verlangen.

Beschluss des KG Berlin vom 30.11.2010 - 1 W 114/10

 

Grundbuchrechtliche Anforderungen an Grundstückserwerb durch BGB-Gesellschaft

Die Eintragung einer bereits bestehenden BGB-Gesellschaft als Eigentümerin eines von ihr erworbenen Grundstücks kann nur erfolgen, wenn der Nachweis des Bestehens, der Identität und der Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden erbracht wird.

Beschluss des OLG Hamm vom 02.11.2010 - I-15 W 440/10, 15 W 440/10

 

Notarielle Beurkundung eines Bauvertrages

Ein Bauvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung, wenn er mit einem Grundstückskaufvertrag eine rechtliche Einheit bildet. Eine solche besteht, wenn die Vertragsparteien den Willen haben, beide Verträge in der Weise miteinander zu verknüpfen, dass sie "miteinander stehen und fallen" sollen. Eine Beurkundung des Bauvertrages ist bereits dann erforderlich, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt und nicht auch umgekehrt.

Diese Grundsätze gelten selbst dann, wenn der Bauvertrag vor einem Grundstückskaufvertrag geschlossen wird und die Parteien des Bauvertrages nicht mit den Parteien des bevorstehenden Grundstückskaufvertrages identisch sind, die Parteien des Bauvertrages aber übereinstimmend davon ausgehen, dass der Grundstückserwerb von dem Bauvertrag abhängt.

Urteil des BGH vom 22.07.2010 - VII ZR 246/08

 

Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters in Einkaufszentrum

Die zwischen dem Betreiber eines Einkaufszentrums und einem Lebensmitteleinzelhändler formularmäßig vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts ist auch dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn dem Mieter zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt, ihm aber kein Sortiments- und Konkurrenzschutz gewährt wird. Insbesondere bei einem breiten Sortiment, wie hier bei einem Lebensmitteleinzelhändler, besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters, keinen Konkurrenzschutz bieten zu müssen. Dies würde ansonsten zu einer erheblichen Einschränkung der Vermietbarkeit anderer Ladenflächen führen.

Das Risiko der Unrentabilität des Ladens trägt danach allein der Mieter. Besteht der Vermieter auf der weiteren Öffnung des Geschäfts, bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Bei einer Schließung des Ladens kann er sich darüber hinaus auch noch schadensersatzpflichtig machen, wenn sich dies nachteilig auf das gesamte Einkaufszentrum auswirkt.

Urteil des BGH vom 03.03.2010 - XII ZR 131/08

 

Vorbehaltener Vermieterwechsel

Der Vermieter von Gewerberäumen kann sich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mietvertrages das Recht vorbehalten, seine Stellung als Vermieter jederzeit auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen zu übertragen. Nach der rechtlichen Umwandlung des gewerblichen Vermieters von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in eine Kommanditgesellschaft (KG) tritt diese ohne weiteres in die Vermieterstellung ein.

Urteil des BGH vom 09.06.2010 - XII ZR 171/08

 

Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Versendungskauf

Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf ist für die Bestimmung des Erfüllungsortes und damit im Streitfall des Gerichtsstandes der Ort maßgeblich, an dem die mit dem Kaufvertrag erstrebte Übertragung der Waren vom Verkäufer an den Käufer durch deren Ankunft an ihrem endgültigen Bestimmungsort vollständig abgeschlossen ist und der Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waren erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Urteil des BGH vom 23.06.2010 - VIII ZR 135/08

 

BGH billigt Koppelungsverbot von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen

Nach Art. 10 § 3 MRVG (Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen) ist die Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen verboten. Der Bundesgerichtshof hat dieses Koppelungsverbot für verfassungsmäßig erklärt, da mit ihm der wichtige Zweck verfolgt wird, die freie Wahl des Architekten durch den Bauherrn allein nach Leistungskriterien vornehmen zu können und das typische Berufsbild des freien Architekten zu schützen sowie den Wettbewerb unter den Architekten zu fördern.

Urteil des BGH vom 22.07.2010 - VII ZR 144/09

 

Vermieterhaftung bei anfänglichen Mängeln auch Dritten gegenüber

Weist ein gewerbliches Mietobjekt aufgrund seiner fehlerhaften Beschaffenheit bereits bei Vertragsschluss einen Mangel auf, fallen auch dritte, an dem Mietvertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen in den Schutzbereich des Mietvertrages.

Dementsprechend verurteilte der Bundesgerichtshof den Vermieter von Büroräumen zum Schadensersatz gegenüber einer Angestellten des gewerblichen Mieters, nachdem sich diese beim Öffnen eines Fensters wegen der aufgrund eines Konstruktionsfehlers fehlerhaften Kippfunktion verletzt hatte. Das Schadensereignis war nicht etwa auf bloßen Verschleiß des Mietobjekts zurückzuführen, sondern darauf, dass die Konstruktion zwangsläufig zu dem späteren Schaden führte und lediglich der Schadenseintritt noch ungewiss war. Insofern kam es auch nicht auf ein Verschulden des Vermieters an.

Urteil des BGH vom 21.07.2010 - XII ZR 189/08

 

Unzulässige "Strafgebühr" bei Kontoüberziehung

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat es der Commerzbank untersagt, von ihren Kunden neben den - ohnehin recht hohen - Überziehungszinsen noch eine "Strafgebühr" von 5 Euro für Überweisungen von mehr als 100 Euro von einem im Soll geführten Konto zu verlangen. Entsprechende AGB-Klauseln sind unwirksam. Die Bank hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.

Urteil des OLG Frankfurt vom 04.08.2010 - 23 U 157/09

 

Keine Garantie des Vermieters für bestimmte Mieterstruktur

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt bei der Gewerberaummiete grundsätzlich der Mieter das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vermieter die Erfüllung bestimmter Umstände für die Vermarktung des Mietobjekts in der Weise zusagt, dass hierin eine Risikoübernahme für die Verwendbarkeit des Mietobjekts gesehen werden kann. Dazu genügt es nicht, wenn der Vermieter beabsichtigt, eine bestimmte Mieterstruktur zu schaffen.

Mietet sich der Betreiber eines Cafés in ein neu errichtetes Gebäude ein und geht er für den Vermieter erkennbar davon aus, dass mindestens vier Stockwerke als Geschäfts- und Büroräume genutzt werden, bedeutet dies noch nicht, dass der Vermieter neben dem eigenen Risiko für die Vermietbarkeit und die beabsichtigte Vermarktung der anderen Mieteinheiten auch ein eigenes unternehmerisches Risiko für die hierauf gestützte Gewinnerwartung des Café-Betreibers tragen will. Ist eine derartige Risikoübernahme beabsichtigt, müssen die Parteien die Risikoverteilung vertraglich ändern und vereinbaren, dass der Vermieter das Geschäftsrisiko des Mieters - ganz oder zum Teil - übernimmt. Der Mieter des Cafés konnte daher keine Vertragsanpassung verlangen, weil sich die beabsichtigte gewerbliche Vermietung des übrigen Gebäudes nicht realisieren ließ.

Urteil des BGH vom 17.03.2010 - XII ZR 108/08

 

Zulässige Sicherheitenvereinbarung in den AGB eines Fertighausanbieters

Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Fertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren für wirksam erklärt, nach der der Bauherr verpflichtet ist, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen vorzulegen. Eine derartige Vereinbarung stellt keine unangemessene Benachteiligung des Bauherrn im Sinne des § 307 BGB dar.

Urteil des BGH vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09

 

Neuwagenkauf: Käufer muss Gelegenheit zur Nachbesserung geben

Dem Käufer einer mangelhaften Sache stehen grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche (Rückgängigmachung des Kaufvertrags, Minderung oder Schadensersatzanspruch) zu, wenn er den Verkäufer nicht vorher vergeblich zur Nacherfüllung aufgefordert hat.

Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich dabei nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung. Vielmehr muss er dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung stellen. Der Käufer eines Neuwagens darf daher die Verbringung des Wagens in die Werkstatt nicht mit der Begründung verweigern, er befürchte, dass die festgestellten Defekte der Elektronik trotz Nachbesserungen immer wieder auftreten würden. Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation des Kunden nicht und versagte ihm den eingeklagten Anspruch auf Lieferung eines neuen Fahrzeugs.

Urteil des BGH vom 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

 

BGH erweitert Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Bundesgerichtshof hat in einem früheren Urteil entschieden, dass der Käufer einer mangelhaften Sache für die Dauer der Nachbesserung Nutzungsausfallentschädigung vom Verkäufer verlangen kann, wenn dieser den Mangel zu vertreten hat. Die Karlsruher Richter haben die Verkäuferhaftung nun weiter ausgedehnt. Danach kann auch ein Käufer, der nach Fehlschlagen der Nachbesserung vom Vertrag zurückgetreten ist, Nutzungsausfallentschädigung bis zu einer Ersatzbeschaffung verlangen. Begrenzt wird der Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens allerdings durch die Schadensminderungspflicht des Käufers z.B. zur zeitnahen Ersatzbeschaffung.

Urteil des BGH vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

 

Schadenspauschalierung bei Nichtabnahme eines Neuwagens

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autohändlers enthaltene Klausel, wonach der Käufer eines Neuwagens bei Nichtabnahme verpflichtet ist, einen pauschalierten Schadensersatz von 10 Prozent des Kaufpreises zu zahlen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die Klausel muss jedoch den Hinweis enthalten, dass der Käufer weniger Schadensersatz zahlen muss, wenn er einen geringeren Schaden des Verkäufers nachweisen kann.

Urteil des BGH vom 14.04.2010 - VIII 123/09

 

Pfändungsschutz für Familienwagen

Ein Fahrzeug, das der Schuldner für die tägliche Fahrt zur Arbeit benötigt, darf nicht gepfändet werden. Der Pfändungsschutz besteht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Wagen vom Ehegatten des Schuldners gefahren wird, der als Alleinverdiener wesentlich zur Sicherung des Familienunterhalts beiträgt. Hiervon wäre nur eine Ausnahme zu machen, wenn der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise öffentliche Verkehrsmittel benutzen könnte.

Urteil des BGH vom 28.01.2010 - VII ZB 16/09

 

Einbeziehung von AGB im internationalen Warenverkehr

Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil werden, hat der Verwender die andere Vertragspartei ausdrücklich auf deren Geltung hinzuweisen, sodass diese in zumutbarer Weise noch vor Vertragsschluss von deren Inhalt Kenntnis nehmen kann. Hierzu genügt es gegenüber einem ausländischen (hier österreichischen) Kunden nicht, wenn ein in Deutschland ansässiger gewerblicher Verkäufer in seiner Auftragsbestätigung auf die Geltung der auf seiner Internetseite sowie in seinen Geschäftsräumen einsehbaren AGB hinweist. Zwingend erforderlich ist, dass die AGB dem Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses tatsächlich vorgelegen haben.

Beschluss des OLG Celle vom 24.07.2009 - 13 W 48/09

 

Schriftform bei Abschluss eines Mietvertrags durch eine AG

Bei Abschluss eines Mietvertrags durch eine Aktiengesellschaft (AG) ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß vertreten wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform (§ 550 BGB) ist nur gewahrt, wenn alle Vorstandsmitglieder unterzeichnen oder eine Unterschrift den Hinweis enthält, dass das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten will, die nicht unterzeichnet haben.

Urteil des BGH vom 04.11.2009 - XII ZR 86/07

 

Vermieter darf Verwaltungskosten auf gewerbliche Mieter umlegen

Die Klausel in einem formularmäßigen Gewerbemietvertrag, wonach der Mieter allgemein "Verwaltungskosten" (Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung) tragen muss, ist laut Bundesgerichtshof rechtlich nicht zu beanstanden.

Urteil des BGH vom 24.02.2010 - XII ZR 69/08

 

Keine Erstreckung einer Bürgschaft für Auftragserweiterungen

Eine Bürgschaft, die eine Bank auf Veranlassung des Bauherrn zur Sicherung von Werklohnforderungen übernommen hat, erstreckt sich gemäß § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann nicht auf Werklohnforderungen aus später vom Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen gemäß § 1 Nr. 3, § 1 Nr. 4 Satz 1 oder § 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B, wenn für den Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erkennbar war, dass der Bauvertrag der VOB/B unterliegt.

Urteil des BGH vom 15.12.2009 - XI ZR 107/08

 

Nebenkostenabrechnung auch nach einem Jahr möglich

Nach § 556 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Betriebskosten jährlich abzurechnen. Versäumt er diese Frist, kann er keine Nachforderungen mehr an den Mieter stellen, es sei denn, er hat die Verzögerung der Abrechnung nicht zu vertreten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Vorschrift auf die Geschäftsraummiete nicht anwendbar ist. Der Vermieter von Gewerberaum kann somit auch noch später als ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nachzahlung von Nebenkosten verlangen.

Urteil des BGH vom 27.01.2010 - XII ZR 22/07

 

Kein Zurückbehaltungsrecht bei fehlenden Pflichtangaben in Rechnung

Nach dem Umsatzsteuergesetz müssen Rechnungen von Gewerbetreibenden eine Reihe von Pflichtangaben enthalten: u.a. Name und Anschrift des Unternehmens, Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung. Ein Rechnungsempfänger kann sich jedoch nicht ohne weiteres auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen, wenn eine oder mehrere Pflichtangaben auf der Rechnung fehlen.

Der Rechnungsempfänger kann die Bezahlung nur dann verweigern, wenn er eine Rechnung nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) benötigt, um seinerseits einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können. In dem vom Landgericht Potsdam entschiedenen Fall ging es um eine Rechnung für ärztliche Leistungen, für die nie ein Vorsteuerabzug möglich gewesen wäre. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht in diesem Fall daher auch dann nicht, wenn in der Arztrechnung der notwendige Hinweis auf die Steuerbefreiung fehlt.

Beschluss des LG Potsdam vom 22.03.2009 - 13 T 9/09

 

Rückforderungsanspruch bei Doppelzahlung

Zahlt ein Schuldner einen Betrag auf ein Konto des Gläubigers versehentlich zweimal ein, kann er den zu viel gezahlten Betrag auch dann nicht von der kontoführenden Bank zurückfordern, wenn diese die zweite Zahlung (Baukostenzuschuss für ein von ihr finanziertes Bauvorhaben) gefordert hat. Der Überweisende muss sich daher an den Kontoinhaber halten, der wirtschaftlich gesehen den Baukostenvorschuss doppelt erhalten hat.

Urteil des OLG Frankfurt vom 09.09.2009 - 9 U 20/08

 

Vertragliche Vollstreckungsunterwerfung rechtmäßig

Ein Bankkunde hatte zur Sicherung einer Darlehensschuld zugunsten seiner Bank eine Sicherungsbuchgrundschuld an seinem Grundstück bestellt und sich in der Bestellungsurkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Als die Bank wegen des Zahlungsrückstandes die Zwangsvollstreckung einleitete, berief sich der Darlehensnehmer auf die Unwirksamkeit der Unterwerfungsklausel.

Derartige Unterwerfungserklärungen ermöglichen es der kreditgebenden Bank, bei Zahlungsverzug in das gesamte Vermögen zu vollstrecken, ohne zuvor einen Gerichtsprozess führen zu müssen. Der Bundesgerichtshof hat diese Bankenpraxis nun gebilligt. Die Bundesrichter sahen darin keine unangemessene Benachteiligung des Kunden, wobei davon auszugehen ist, dass dieser bei Vertragsschluss vom Notar über die Reichweite der vertraglichen Regelung belehrt wurde. Eine weitergehende Aufklärungs- und Prüfungspflicht verneinten die Karlsruher Richter. Soweit die notarielle Vereinbarung keine formellen Fehler aufweist, kann sich der Bankkunde daher nicht gegen die Vollstreckung wehren.

Beschluss des BGH vom 16.04.2009 - VII ZB 62/08

 

Keine Eigenbedarfskündigung durch KG oder OHG

Eine Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG) kann Wohnraum an einem in ihrem Eigentum stehenden Mietobjekt weder als "Wohnung für sich" noch für ihre Gesellschafter geltend machen. Eine gleichwohl ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses ist unwirksam.

Urteil des LG Hamburg vom 07.08.2009 - 311 S 128/08

 

Beweisführung nur mit Originalurkunden

Macht ein Darlehensgeber seinen Rückzahlungsanspruch im Klageweg geltend, genügt es nicht, wenn der Schuldner zum Nachweis der angeblichen Rückzahlung Kopien von Quittungen vorlegt. Vor Gericht sind nur Originalurkunden beweiskräftig. Die Vorlage einer Kopie ist nur ausnahmsweise ausreichend, wenn der Prozessgegner die Echtheit der Urkunde und die Übereinstimmung von Abschrift und Original nicht bestreitet. Dies war hier nicht der Fall. Vielmehr behauptete der klagende Darlehensgeber die Fälschung der vom Darlehensnehmer vorgelegten Beweise. Dieser wurde letztlich zur Zahlung verurteilt.

Beschluss des OLG Schleswig vom 11.09.2009 - 3 U 85/08

 

Keine Zwangsmaßnahmen gegenüber Unbeteiligten im Insolvenzverfahren

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht anordnen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt ist, die Geschäftsräume des zahlungsunfähigen Unternehmens (Schuldner) zu betreten, diese zu durchsuchen und Bücher, Geschäftspapiere und ähnliche Unterlagen, die für die Aufklärung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin von Bedeutung sein können, in Besitz zu nehmen.

Gegenüber unbeteiligten Dritten sind derlei Beschlüsse jedoch unzulässig. Die Insolvenzordnung (InsO) sieht auch für die Fälle, dass diese Personen möglicherweise mit dem Geschäftsführer des Schuldners kollusiv zum Schaden Dritter zusammengearbeitet und wichtige betriebliche Daten in Besitz haben, keine Zwangsmaßnahmen vor. Gegen diese Beteiligten kann nur im Rahmen eines Strafverfahrens entsprechend vorgegangen werden.

Beschluss des BGH vom 24.09.2009 - IX ZB 38/08

 

Ausführung eines gefälschten Überweisungsauftrags

Eine Bank muss dem Girokonto eines Kunden den Betrag gutschreiben, der aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrags von seinem Konto abgebucht worden ist. Zu der Überweisung war es im entschiedenen Fall wohl dadurch gekommen, dass ein Unbekannter ein von einem Mitarbeiter des Kontoinhabers in den Bankbriefkasten eingeworfenes Überweisungsformular vor der Leerung "herausgefischt" und mit gefälschter Unterschrift eine neue Überweisung gefertigt hatte. Die Bank berief sich darauf, die Fälschung sei für sie nicht erkennbar gewesen.

Hierauf kam es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz jedoch nicht an. Das Risiko der Fälschung eines Überweisungsauftrags trägt nach der gesetzlichen Regelung in jedem Fall die Bank. Da dem Kontoinhaber kein Verschulden vorzuwerfen war, war das Geldinstitut in jedem Fall verpflichtet, den rechtswidrig abgebuchten Betrag wieder gutzuschreiben.

Urteil des OLG Koblenz vom 26.11.2009 - 2 U 116/09

 

Freie Meinungsäußerung bei eBay-Bewertung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein eBay-Teilnehmer von seinem Vertragspartner die Zustimmung zur Löschung einer unzutreffenden schlechten Bewertung verlangen. In den meisten Fällen lehnen allerdings die bisher mit dieser Materie befassten Gerichte einen solchen Anspruch ab, da die negativen Äußerungen vom Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt sind. Dies ist jedoch dann nicht mehr der Fall, wenn falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder die Bewertung beleidigenden oder verunglimpfenden Charakter hat.

Nach diesen Grundsätzen sah das Amtsgericht Nordhorn eine Bewertung mit dem Wortlaut "Lieber ohne Kommentar, bevor ich ausfallend werde" noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Urteil des AG Nordhorn vom 29.01.2009 - 3 C 1308/08

 

BGH zur Beweislast bei Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung

Haben Bauherr und Unternehmer vereinbart, dass der Werklohn nach Stundenlohn (und Materialaufwand) berechnet werden soll, stellt sich die Frage, welche Darlegungs- und Beweislast den Unternehmer für seinen Vergütungsanspruch trifft. Hierzu der Bundesgerichtshof:

Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Bauunternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen angefallen sind. Behauptet der Bauherr, die geltende Stundenzahl sei zu hoch und entspreche nicht einer wirtschaftlichen Betriebsführung, so muss er dies nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen. Der Unternehmer ist nur dann zu weiteren Darlegungen verpflichtet, wenn der Besteller nicht nachvollziehen kann, welche konkreten Leistungen der Unternehmer erbracht hat, und er deshalb keine Möglichkeit hat, die Wirtschaftlichkeit des abgerechneten Zeitaufwands zu beurteilen.

Urteil des BGH vom 17.04.2009 - VII ZR 164/07

 

"Lehmann-Papiere": Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung

Erwirbt eine Bank oder - wie hier - eine Sparkasse Zertifikate zu einem gegenüber dem Nennbetrag reduzierten Ausgabepreis und verkauft sie diese dann zum Nennbetrag an Privatanleger weiter, muss sie unaufgefordert auf die Handelsspanne hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, ist es dem Kunden nicht möglich zu beurteilen, ob das Geldinstitut ihn allein kundenorientiert oder auch mit Blick auf das eigene Umsatzinteresse beraten hat. In dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall ging es um hochriskante Lehman Brothers-Zertifikate "Bull Express Garant Anleihen", die bekanntlich mit dem Zusammenbruch der amerikanischen Bank praktisch wertlos geworden sind. Die Sparkasse wurde wegen der mangelnden Beratung zum Ersatz des Wertverlustes verurteilt.

Urteil des LG Hamburg vom 01.07.2009 - 325 O 22/09

 

Sittenwidrige Mithaftung für Darlehen des Freundes

Ein Mann überredete seine Freundin, zusammen mit ihm ein Darlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung aufzunehmen. Das Gehalt der Freundin sollte als zusätzliche Sicherheit dienen. Von dem Geld kaufte der Mann als Alleineigentümer die Wohnung. Nach der Trennung verweigerte die Frau jegliche Mithaftung aus dem Darlehensvertrag.

Der Bundesgerichtshof verneinte eine Einstandspflicht der Ex-Freundin. Zum einen hatte sie - für die kreditgebende Bank ersichtlich - keinerlei Nutzen aus dem Darlehen gehabt. Zum anderen reichte ihr Einkommen nicht annähernd zur Rückführung der Schulden aus. Die Bank hätte auch insoweit erkennen müssen, dass die Frau die Unterschrift nur aus „emotionaler Verbundenheit“ zum Kreditnehmer geleistet hat. Ein derartiger Vertrag ist sittenwidrig und damit nichtig.

Urteil des BGH vom 16.06.2009 - XI ZR 539/07

 

Widerruf einer Anlagefinanzierung nach unzureichender Widerrufsbelehrung

Ein Ehepaar trat im Jahr 1996 nach einem Hausbesuch eines Anlagevertreters einem geschlossenen Immobilienfonds bei. Die Einlage von fast 100.000 DM wurde durch einen gleichzeitig vermittelten Kredit durch eine kooperierende Bank finanziert. Als die Anlagegesellschaft nach wenigen Monaten insolvent wurde, widerriefen die Anleger den Darlehensvertrag. Die Bank berief sich darauf, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist längst abgelaufen sei. Das Paar wandte hiergegen ein, nicht ordnungsgemäß belehrt worden zu sein. In der Belehrung hieß es nämlich „Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist. …“. Der Bundesgerichtshof teilte diese Auffassung.

Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung. Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, sein Widerrufsrecht auszuüben. Die dem Ehepaar ausgehändigte Widerrufsbelehrung erfüllte diese Voraussetzungen nicht. Denn nach dieser Belehrung beginnt die Frist entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht mit Aushändigung der Belehrung, sondern erst dann, wenn die unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages der Bank zugegangen ist. Wann dies der Fall ist, entzieht sich in aller Regel der Kenntnis des Darlehensnehmers, der über interne Abläufe beim Kreditgeber nicht informiert ist.

Danach war die Widerrufsbelehrung als nicht gesetzeskonform anzusehen. Die geprellten Anleger konnten den Kreditvertrag somit noch nach Ablauf der Zweiwochenfrost widerrufen.

Urteil des BGH vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07

 

Sparkassen dürfen Darlehensforderungen abtreten

Ein Sparkassenkunde wehrte sich gegen die Abtretung der gegen ihn bestehenden Darlehensforderung an ein Inkassounternehmen. Derartige Abtretungen werden insbesondere bei "notleidenden" Darlehen und Krediten zunehmend auch von Sparkassen vorgenommen.

Wie bereits in einem früheren Urteil, bei dem es um die Forderungsabtretung durch eine Bank ging (XI ZR 195/05), spielten für den Bundesgerichtshof etwaige mit der Abtretung einhergehende Rechtsverstöße für die Wirksamkeit der Forderungsabtretung keine Rolle, weil sich weder aus dem Bankgeheimnis die zumindest stillschweigende Vereinbarung eines Abtretungsverbots noch aus dem Bundesdatenschutzgesetz oder aus sonstigen Bestimmungen ein gesetzliches Abtretungsverbot herleiten lassen. Der Darlehensschuldner muss sich daher künftig mit dem "neuen" Darlehensgläubiger auseinandersetzen.

Urteil des BGH vom 27.10.2009 - XI ZR 225/08

 

Provisionsanspruch trotz Käuferklage auf Schadensersatz

Der Provisionsanspruch des Maklers ist abhängig vom Abschluss eines Hauptvertrags (Miet- oder Kaufvertrag). Der Provisionsanspruch bleibt bei der Vermittlung eines Kaufvertrags bestehen, wenn der Kunde aufgrund erheblicher Mängel der Immobilie den Verkäufer wegen arglistig verschwiegener Mängel auf sogenannten großen Schadensersatz in Anspruch nimmt. Allein die Anfechtbarkeit des Vertrags mit der Folge, dass dieser von Anfang an als nichtig anzusehen ist, lässt den Provisionsanspruch entfallen. Will der Käufer seine Provision zurückerhalten, muss er auch tatsächlich die Anfechtung des Hauptvertrags erklären.

Urteil des BGH vom 09.07.2009 - III ZR 104/08

 

Offenhaltung der Hauseingangstür zu Gewerberäumen

Der Mieter von Gewerberäumen kann vom Vermieter verlangen, dass die Hauseingangstür während der gewerblichen Geschäftszeiten geöffnet bleibt und den Kunden nicht erst auf Klingeln über eine Schließanlage Zugang gewährt werden muss. Dies gehört - so das Landgericht Itzehoe - zum vertragsgemäßen Gebrauch eines gewerblichen Mietobjekts.

Urteil des LG Itzehoe vom 09.07.2009 - 7 O 191/08

 

Kaufrecht: Aufforderung zur sofortigen Mängelbeseitigung

Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, kann der Käufer wahlweise Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und Schadensersatz hinsichtlich seiner vergeblichen Aufwendungen geltend machen (§ 437 BGB). Voraussetzung hierfür ist jedoch in jedem Fall, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache gesetzt hat (§ 439 Abs. 1 BGB).

Zwar verlangt das Gesetz, dass der Käufer dem Verkäufer eine "angemessene Frist" setzen muss, jedoch reicht es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus, wenn der Käufer den Verkäufer bittet, den Schaden "umgehend" oder "sofort" zu beheben. Dem Zweck der Fristsetzung, dem Schuldner vor Augen zu führen, dass er die Leistung nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt erbringen kann, sondern dass hierfür eine zeitliche Grenze besteht, wird auf diese Weise hinreichend Genüge getan. Kommt der Verkäufer der Aufforderung nicht nach, kann der Käufer die Sache von einem Dritten in Ordnung bringen lassen und dem Verkäufer dies in Rechnung stellen.

Urteil des BGH vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08

 

Sperrung eines eBay-Accounts wegen schwerwiegender Verstöße gegen AGB

Der Betreiber der Verkaufsplattform eBay ist berechtigt, den Account eines Unternehmens zu sperren, wenn über dessen Zugang mehrmals in eklatanter Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, dass ein Mitarbeiter den Zugang in unberechtigter Weise für private Geschäfte genutzt hat. Bei - wie hier - besonders schwerwiegenden Verstößen bedarf es keiner vorherigen Abmahnung durch eBay.

Das betroffene IT-Unternehmen konnte sich auch nicht darauf berufen, wirtschaftlich auf die Verkäufe über eBay angewiesen zu sein. Das Brandenburgische Oberlandesgericht zählte zu dem für das betroffene Unternehmen sachlich relevanten Markt auch sämtliche Online-Shops, Internetplattformen und Online-Marktplätze. Insgesamt hat eBay hier höchstens einen Marktanteil von einem Drittel. Der von eBay ausgeschlossene Händler muss daher seine Verkaufsaktivitäten auf andere Bereiche des Internets verlagern.

Urteil des OLG Brandenburg vom 17.06.2009 - Kart W 11/09

 

Konkurrenzschutz auch ohne ausdrückliche Vereinbarung

Bei der Vermietung von Geschäftsräumen oder Gewerbegrundstücken gehört es auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zu den Vermieterpflichten, dass im selben Haus oder auf demselben Gelände kein Konkurrenzbetrieb eines anderen Mieters untergebracht wird. Einer ausdrücklichen Vereinbarung im Miet- oder Pachtvertrag bedarf es jedoch nicht. In der Regel kann der Mieter auch ohne Absprache davon ausgehen, dass sein Vertragspartner den Vorteil einer bei Mietbeginn bestehenden Monopollage, der sich üblicherweise in einer höheren Miete niederschlägt, bei Vertragsabschluss realisiert und von einer späteren Vermietung anderer Räume an Konkurrenten des Mieters absieht. Diese Grundsätze gelten jedoch nur, wenn der unveränderte Fortbestand einer räumlichen Alleinstellung des Mieters bei Abschluss des Mietvertrages im alleinigen Herrschaftsbereich des Vermieters liegt.

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 10.06.2009 - 3 U 169/08

 

Grundsätze zur Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

Ein Bauhandwerker kann die Beseitigung eines Werkmangels verweigern, wenn dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Unternehmer zu Recht den Einwand des unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungsaufwands erhoben hat, ist der Grad des Verschuldens des Unternehmers an der Entstehung des Mangels in die Gesamtabwägung einzubeziehen.

Der Bundesgerichtshof stellt in diesem Zusammenhang jedoch klar, dass allein der Umstand, dass der Unternehmer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, es nicht rechtfertigt, ohne eine solche Gesamtabwägung dem Unternehmer diesen Einwand zu verweigern. Ist jedoch die Funktionsfähigkeit des Werks spürbar beeinträchtigt, so kann die Nachbesserung in der Regel nicht wegen der hohen Kosten verweigert werden.

Beschluss des BGH vom 16.04.2009 - VII ZR 177/07

 

Kündbarkeit eines auflösend bedingten Pachtvertrags

In einem Pachtvertrag über ein Gewerbeobjekt wurde vereinbart, dass das Pachtverhältnis so lange bestehen soll, bis die Nutzung aufgrund behördlicher Anordnung untersagt wird. Die Parteien stritten darüber, ob bei einer derartigen Regelung eine ordentliche Kündigung des Pachtvertrags möglich ist.

Der Bundesgerichtshof führt hierzu aus, dass ein unter einer auflösenden Bedingung (hier behördliche Nutzungsuntersagung) geschlossener Pachtvertrag als unbefristeter Vertrag ordentlich kündbar ist, wenn die Parteien die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht ausgeschlossen haben. Ob der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung eine solche weitergehende, das ordentliche Kündigungsrecht ausschließende Bedeutung zukommt, hat im Streitfall diejenige Vertragspartei darzulegen und zu beweisen, die sich auf diese Bedeutung beruft. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, steht dem anderen Vertragsteil das Recht zur ordentlichen Kündigung zu.

Urteil des BGH vom 01.04.2009 - XII ZR 95/07

 

Abnahme mit Ingebrauchnahme eines Werks

Der Zeitpunkt der Abnahme einer Handwerkerleistung ist u.a. für den Lauf der Verjährungsfrist von Bedeutung. Eine Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, zum Beispiel durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme. Dem steht auch nicht entgegen, dass das Werk noch unwesentliche, noch zu beseitigende Mängel aufweist.

So sah das Brandenburgische Oberlandesgericht in der Ingebrauchnahme einer Wohnhausterrasse rechtlich eine Abnahme des Werks. Der bauausführende Handwerker konnte hiergegen nicht einwenden, dass die Silikonverfügung der verlegten Platten noch ausstehe. Diese Arbeiten machten nicht einmal 5 Prozent der Gesamtleistung aus und waren daher als unwesentlich anzusehen. Da die Verjährung danach bereits mit der Benutzung der Terrasse zu laufen begann, war der Restzahlungsanspruch des Handwerkers in dem entschiedenen Fall bereits verjährt.

Urteil des OLG Brandenburg vom 29.04.2009 - 4 U 85/07

 

EuGH kippt deutsche Regelung über Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Nach der einschlägigen EU-Richtlinie ist es nicht erlaubt, dass der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters von vornherein durch seine Provisionsverluste infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses begrenzt wird, auch wenn die dem Unternehmer verbleibenden Vorteile höher zu bewerten sind. Mit dieser Entscheidung erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die in Deutschland geltende Regelung für unwirksam, wonach die Vorteile, die ein Unternehmen aus dem vom Handelsvertreter aufgebauten Kundenstamm zieht, nur in Ausnahmefällen zu berücksichtigen sind und ansonsten die vom Vertreter verdienten Provisionen maßgeblich sind.
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters kann danach künftig wesentlich höher ausfallen als seine Provisionsverluste, falls diese niedriger sind als die Unternehmervorteile. Wie diese künftig zu berechnen sind, muss nun der Bundesgerichtshof klären. Im ungünstigsten Fall müsste das Unternehmen seine Kalkulation dem Handelsvertreter offen legen, obwohl dieser mittlerweile für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist.

Urteil des EuGH vom 26.03.2009 - C-348/07

 

Zivilprozess: Kostenerstattung umfasst auch Verdienstausfall des Geschäftsführers

Nimmt der Geschäftsführer einer GmbH im Rahmen eines Zivilprozesses an einem Gerichtstermin teil, zu dem das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet hat, muss der unterlegene Prozessgegner neben den Auslagen des Geschäftsführers (z.B. Fahrtkosten) auch dessen Verdienstausfall erstatten. Hierzu reicht es aus, wenn die Zeitversäumnis einen messbaren Nachteil für die Partei mit sich bringt, was für die Teilnahme eines Geschäftsführers an einem Gerichtstermin in der Regel anzunehmen ist. Ein konkreter Verdienstausfall muss nicht nachgewiesen werden. Dem Kostenerstattungsantrag kann der durchschnittliche Bruttoverdienst des Geschäftsführers zugrunde gelegt werden.

Urteil des BGH vom 02.12.2008 - VI ZB 63/08

 

Eilverfahren zur erneuten Freischaltung eines eBay-Kontos

Ein eBay-Mitglied kann sich im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die vom Betreiber der Auktionsplattform veranlasste Sperrung seines Mitgliedskontos zur Wehr setzen, bis der Betreiber einen zur sofortigen Sperrung zwingenden Rechtfertigungsgrund nachweist.
Für das Oberlandesgericht Brandenburg war nicht ersichtlich, warum die von eBay als Grund angegebene Tatsache, dass der „mit Ihnen verbundene eBay-Name“ … „gegen unsere AGB verstoßen“ hat, ein Recht zur sofortigen Sperrung des Kontos des betroffenen Mitglieds darstellen sollte. Da dieses ferner darlegen konnte, dass sein Geschäftsbetrieb durch die Sperrung des Kontos angesichts eines täglichen eBay-Umsatzes von ca. 8.000 Euro erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde, wurde dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung auf sofortige Wiederherstellung des Mitgliedskontos stattgegeben.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 12.11.2008 - 6 W 183/08

 

BGH bejaht Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Erstmals hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Account) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen. Die Ehefrau eines eBay-Mitglieds hatte angeblich ohne dessen Wissen bei eBay ein Halsband „Cartier Art“ angeboten. Daraufhin nahm der Inhaber der bekannten Luxusmarke den Ehemann auf Unterlassung der Markenverletzung in Anspruch. Die Karlsruher Richter bejahten eine Mithaftung des Ehemanns.
Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert hat, muss der Inhaber des Accounts sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Zwar war der Ehemann nicht Mittäter oder Teilnehmer an der zweifellos vorliegenden Urheberrechtsverletzung. Seine Haftung ergab sich jedoch daraus, dass er keinerlei Vorkehrungen getroffen hatte, damit seine Ehefrau keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte.

Urteil des BGH vom 11.03.2009 - I ZR 114/06


Widerrufsbelehrung: vier Wochen sind kein Monat

Nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg stellt es nicht lediglich einen Bagatellverstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, wenn in der Widerrufsbelehrung nicht die im Internetversandhandel geltende Widerrufsfrist von einem Monat, sondern eine - bekanntlich kürzere - Frist von vier Wochen angegeben wird. Das Gericht begründete dies mit der ansonsten drohenden Nachahmungsgefahr.

 

EuGH / BGH: kein Wertersatz bei Umtausch einer mangelhaften Kaufsache

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut einen Widerspruch zwischen den deutschen Gewährleistungsregelungen und den entsprechenden EU-Richtlinien festgestellt.
Nach § 439 Abs. 4 BGB kann ein gewerblicher Verkäufer, der im Wege der Nacherfüllung eine vom Käufer wegen eines Mangels reklamierte Kaufsache gegen eine neue, mangelfreie austauscht, für die Nutzung des Gegenstands einen Wertersatz verlangen.
Diese Regelung ist mit EU-Recht, wonach der Verkäufer zu einer kostenlosen Nacherfüllung verpflichtet ist, nicht vereinbar. Danach ist jede weitere finanzielle Forderung des Verkäufers im Rahmen der Erfüllung seiner eigenen Kaufvertragspflichten verboten.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Händler ein defektes Herd-Set ausgetauscht und von der Kundin für die mehrmonatige Nutzungsdauer des defekten Teils einen Wertersatz von 70 Euro verlangt. Dies ist - so der EuGH - nicht zulässig. Hinweis: Diese EU-Regelung gilt jedoch nur für den Fall der Nachbesserung. Macht der Käufer hingegen von seinem Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags Gebrauch, ist der Verkäufer auch nach EU-Recht berechtigt, vom Käufer Wertersatz für die zeitweise Nutzung der Kaufsache zu verlangen.
Das Urteil des EuGH hat der BGH mit seinem Urteil vom 26.11.2008 umgesetzt.

Urteil des EuGH vom 17.04.2008 - C-404-06 Wertersatz;
Urteil des BGH vom 26.11.2008, Az.: VIII ZR 200/05

 

Unwirksame Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Fristenplan für die vom Mieter während des Vertragsverhältnisses durchzuführenden Schönheitsreparaturen nur dann zulässig, wenn der Vermieter durch Formulierungen wie „in der Regel“ oder „im Allgemeinen“ zum Ausdruck bringt, dass die Fristen flexibel sind und an den tatsächlichen Renovierungsbedarf angepasst werden können.
Der Bundesgerichtshof wendet diese Grundsätze nun auch auf Gewerbemietverhältnisse an. Danach ist eine Klausel in einem Gewerbemietvertrag unwirksam, die dem Mieter nach starren Fristen unabhängig davon, ob überhaupt ein Renovierungsbedarf besteht, die Durchführung von Schönheitsreparaturen vorschreibt.

Urteil des BGH vom 08.10.2008 - XII ZR 84/06


Versteckte Zahlungspflicht bei Internetangebot

In letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass unseriöse Internetanbieter Kunden mit angeblich kostenlosen Dienstleistungen (z.B. Horoskope, Mitfahrgelegenheiten etc.) locken und die Leistungen dann nachträglich mit zum Teil völlig überhöhten Gebühren in Rechnung stellen. Derartige Ansprüche bestehen nur bei einer wirksamen Vergütungsvereinbarung. Wird durch die Gestaltung einer Internetseite der Eindruck erweckt, es würde eine Gratisleistung angeboten, so wird eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen „versteckte“ Klausel, die eine Kostenpflicht regelt, als sogenannte überraschende Klausel nicht Vertragsbestandteil. Eine Zahlungsverpflichtung kann daher hieraus nicht hergeleitet werden.

Urteil des AG Hamm vom 26.03.2008 - 17 C 62/08


Unzulässige Belehrung über Rückgaberecht

Die im Rahmen der Einräumung eines Rückgaberechts von einem gewerblichen eBay-Händler gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig. Dem Wort „frühestens“ kann der Durchschnittsverbraucher zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs möglicherweise noch von weiteren Voraussetzungen abhängt. Er wird jedoch komplett im Unklaren gelassen, welche Voraussetzungen das sind. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Verbraucher bei Nichterfüllung der betreffenden weiteren Voraussetzungen die Frist für die Ausübung des Rückgaberechts irrtümlicherweise für bereits abgelaufen hält und deshalb von der Ausübung eines ihm an sich noch zustehenden Rückgaberechts absieht. Hinweis: Der Gesetzgeber hat nach zahlreichen Beanstandungen durch die Gerichte zum 1.4.2008 überarbeitete Musterbelehrungen über das Verbrauchern zustehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht veröffentlicht (Anlagen 2 und 3 zu § 14 BGB Info-V).

Urteil des OLG München vom 26.06.2008 - 29 U 2250/08


Zu sog. „Verwaltungskosten“ in den Betriebskosten

Wird in einer formularvertraglichen Aufzählung der auf den Gewerberaummieter umlegbaren Betriebskosten der isolierte Begriff „Verwaltungskosten“ verwendet, ohne dass dieser näher umschrieben oder der Höhe nach begrenzt wird, ist die Vertragsklausel intransparent und damit insgesamt unwirksam. Der Mieter hat die Verwaltungskosten nicht zu tragen.

Urteil des OLG Rostock vom 10.04.2008 - 3 U 158/06


Neuwagenkauf: Bedeutung der Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch

Wird bei einem Neuwagenkauf in einem Technischen Datenblatt der Kraftstoffverbrauch in l/100 km „nach 1999/100/EG“ dargestellt, so bedeutet dies nicht, dass diese Werte in der täglichen Fahrpraxis erreichbar sein müssen. Bei diesen Angaben handelt es sich vielmehr nur um „Laborwerte“, die sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug beziehen und daher nicht Bestandteil des Angebots sind, sondern allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen dienen.
Hinweis: Ganz unerheblich hinsichtlich des abgeschlossenen Kaufvertrags sind die angegebenen Verbrauchswerte dennoch nicht. Werden sie eklatant überschritten (mindestens 10 Prozent), kann dies durchaus zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder zu Minderungsansprüchen des Käufers führen.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 01.02.2008 - 1 U 97/07


BGH stoppt Mieterhöhung bei verweigerter Schönheitsreparatur

Die Instanzgerichte gehen nach mehreren Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs davon aus, dass ein Fristenplan für die vom Mieter während des Vertragsverhältnisses durchzuführenden Schönheitsreparaturen nur dann zulässig ist, wenn der Vermieter durch Formulierungen wie „in der Regel“ oder „im Allgemeinen“ zum Ausdruck bringt, dass die Fristen flexibel sind und an den tatsächlichen Renovierungsbedarf angepasst werden können. Für den Fall, dass der Mieter die Übernahme der Schönheitsreparaturen unter Berufung auf die Unwirksamkeit der Vertragsklausel verweigert, haben mittlerweile mehrere Gerichte dem Vermieter das Recht zugesprochen, wegen der unterbliebenen Schönheitsreparaturen im Rahmen einer Mieterhöhung einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erheben.
Der Bundesgerichtshof hat dieses Schlupfloch nun wieder gestopft. Nach § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vermieter lediglich die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen; einen darüber hinausgehenden Zuschlag sieht das Gesetz nicht vor. Dieser ließe sich auch nicht mit dem vom Gesetzgeber vorgesehenen System der Vergleichsmiete in Einklang bringen. Insoweit bilden die jeweiligen Marktverhältnisse den Maßstab für die Berechtigung einer Mieterhöhung. Der begehrte Zuschlag orientiert sich aber an den Kosten für die Vornahme der Schönheitsreparaturen. Mit der Anerkennung eines Zuschlags würde daher ein Kostenelement zur Begründung einer Mieterhöhung ohne Rücksicht darauf herangezogen, ob diese Kosten am Markt durchsetzbar wären. Der betroffene Mieter durfte daher seine Zustimmung zu der Mieterhöhung verweigern.

Urteil des BGH vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07

 

Beweislast bei Aktienkauf bei extrem unseriöser „ad hoc Mitteilung“

Verlangt ein enttäuschter Kapitalanleger Schadensersatz wegen (angeblich) geschönter Geschäftsberichte (ad hoc Mitteilungen) des Unternehmens, muss er im Prozess den konkreten Kausalzusammenhang zwischen der fehlerhaften ad hoc Mitteilung und seiner individuellen Anlageentscheidung nachweisen. Auf diesen Nachweis der konkreten Kausalität für den Willensentschluss des Anlegers kann selbst bei extrem unseriöser Kapitalmarktinformation nicht verzichtet werden. Ein lediglich enttäuschtes allgemeines Anlegervertrauen in die Integrität der Marktpreisbildung reicht daher auch in solchen Fällen nicht aus.

Urteil des BGH vom 07.01.2008 - II ZR 229/05

 

Finanzierung eines überteuerten Anlageobjekts

Für den Bundesgerichtshof folgt aus der Sittenwidrigkeit eines Kapitalanlagegeschäfts nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit eines Kreditvertrages, der zur Finanzierung einer Kapitalanlage mit einer Bank abgeschlossen wurde. Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer Zusammenarbeit zwischen der finanzierenden Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu der widerlegbaren Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht.

Urteil des BGH vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05

 

Widerruf älterer Lastschriften durch Insolvenzverwalter

Führt ein Insolvenzverwalter das Konto des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ein Jahr lang für eingehende Gutschriften weiter, ohne die von diesem Konto im Einzugsermächtigungsverfahren abgebuchten Lastschriften zu widerrufen, gelten diese als endgültig genehmigt. Der Insolvenzverwalter kann daher die zwei Monate vor Insolvenzeröffnung vom Schuldnerkonto eingezogenen Beträge vom Gläubiger nicht ersetzt verlangen. Ein sachgerecht arbeitender Verwalter muss - so der Bundesgerichtshof - in der Lage sein, unverzüglich über einen Widerruf von Lastschriften zu entscheiden. Daher kann eine diesbezügliche Untätigkeit des Insolvenzverwalters sowohl vom Gläubiger als auch von der Schuldnerbank nur als Genehmigung der Lastschriften verstanden werden.

Urteil des BGH vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06

 

Beweislastregelung bei verlustreicher Vermögensverwaltung

Der Bundesgerichtshof versagte einem Bankkunden Beweiserleichterungen bei einer verlustreichen Vermögensverwaltung durch seine Hausbank. Wer seiner Bank sein Vermögen (hier ca. 600.000 Euro) zur Verwaltung in der Weise anvertraut, dass das Kreditinstitut das Geld nach eigenem Ermessen in Aktien, fest verzinslichen Wertpapieren und Investmentfonds anlegen darf, kann bei erheblichen Verlusten nicht ohne weiteres Schadensersatzansprüche erheben. Der Bankkunde muss vielmehr eine objektive Pflichtverletzung des Geldinstituts darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dabei kann er nicht auf Unterstützung der beklagten Bank hoffen. Diese ist in derartigen Fällen nicht verpflichtet, interne Entscheidungsabläufe offen zu legen oder zu begründen, warum sie im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien bestimmte Anlageentscheidungen getroffen hat.

Urteil des BGH vom 23.10.2007 - XI ZR 423/06

 

Keine Eigenbedarfskündigung durch KG

Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume weder als "Wohnung für sich" noch für Familien- oder Haushaltsangehörige benötigen und daher gegen den Mieter keine Eigenbedarfskündigung aussprechen.

Eigenbedarf i. S. v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kommt in diesem Fall bereits begrifflich nicht in Betracht, da eine KG keine Familien- oder Haushaltsangehörige haben kann.
Denkbar ist jedoch eine Kündigung zum Zweck einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Mietobjekts. Ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse einer KG an der Beendigung des mit einem Betriebsfremden abgeschlossenen Mietverhältnisses gem. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht aber nur dann, wenn das Wohnen ihres Mitarbeiters (hier Geschäftsführer der Komplementär-GmbH) gerade in dieser Wohnung wegen seiner betrieblichen Funktion und Aufgabe für den Betriebsablauf von nennenswertem Vorteil ist.

Urteile des BGH vom 23.05.2007 - VIII ZR 122/06 und 113/06

 

Bürgschaft des Arbeitnehmers für geleasten Dienstwagen

Insbesondere, wenn die Bonität eines Unternehmens für eine Leasingfinanzierung eines Dienstwagens nicht ausreicht, verlangen Leasinggesellschaften oftmals eine Bürgschaftsübernahme durch den Arbeitnehmer, der den Wagen auch privat nutzt. Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Leasinggeber für den Fall, dass Leasingnehmer und Halter beziehungsweise Nutzer des Fahrzeugs auseinander fallen, Letzteren zusätzlich als Bürgen in den Vertrag aufnimmt, da schließlich dieser auf den Zustand und die Behandlung des Fahrzeugs entscheidenden Einfluss hat.

Dieses legitime Interesse besteht nach Auffassung des Amtsgerichts München jedoch dann nicht mehr, wenn der Nutzer auch über seine Nutzungszeit hinaus für Ansprüche der Leasingfirma haften soll. Zum einen entfällt dann der Sicherungszweck, zum anderen könnte sonst eine Kette von Bürgen entstehen, die zu einer völligen Übersicherung führen würde. Im Ergebnis kann daher ein bürgender Arbeitnehmer nach Beendigung der Nutzungszeit (z. B. bei Ausscheiden aus dem Unternehmen) nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Urteil des AG München vom 18.04.2007 - 12 C 15735/06 (nicht rechtskräftig)

 

Persönliche Haftung des Vorstandes für unzutreffende ad hoc Meldungen

Veröffentlicht der Vorstandsvorsitzende einer Aktiengesellschaft in mehreren ad hoc Meldungen "frisierte" Umsatzzahlen, haftet er neben dem Unternehmen persönlich für den Schaden, den ein Anleger durch einen Kurseinbruch (hier von 50 auf 2 Euro pro Aktie in kurzer Zeit) der im Vertrauen auf die guten Geschäftszahlen erworbenen Aktien erleidet.

Urteil des AG München vom 27.04.2007 - 131 C 14756/05

 

Kein Eintritt des Immobilienerwerbers in bereits beendetes Mietverhältnis

Wird eine vermietete Wohnimmobilie verkauft, tritt nach dem Gesetz (§ 566 BGB) der neue Eigentümer anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

Nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt ein Grundstückserwerb jedoch nicht mehr zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution. Die Abrechnung der Nebenkosten aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden Abrechnungsperiode obliegt dem bisherigen Vermieter.

Urteil des BGH vom 04.04.2007 - VIII ZR 219/06

 

Keine Übertragung von Gemeinschaftseigentum durch Mehrheitsbeschluss

Die Eigentümergemeinschaft kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss Teile des Gemeinschaftseigentums zum Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer erklären. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluss aller Eigentümer erforderlich.

In dem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall ging es um die Übertragung einzelner Wasserhähne im Garten des Anwesens auf den jeweiligen Nutzer des Gartenabschnitts.

Beschluss des OLG München vom 21.02.2007 - 34 Wx 103/05

 

Haftung für überzogenes Gemeinschaftskonto

Unterhalten Eheleute ein gemeinschaftliches Girokonto, so haften grundsätzlich alle Kontoinhaber für die Rückzahlung. Etwas anderes gilt nur, wenn einer der Kontoinhaber das Konto überzogen hat und der andere hiervon keine Kenntnis hatte und auch nicht mit der Überziehung rechnen musste.

Derartige Verfügungen sind von der mutmaßlichen Einwilligung des anderen Kontoinhabers nicht gedeckt. Diese Voraussetzungen liegen im Regelfall aber dann nicht vor, wenn die Abhebungen der Familie zugute gekommen sind.
Dementsprechend verurteilte das Landgericht Coburg eine Frau, die von der kontoführenden Bank wegen Vermögenslosigkeit des mittlerweile von ihr getrennt lebenden Mannes in voller Höhe zur Rückführung der Kontoüberziehung von 8.400 Euro in Anspruch genommen wurde. Angesichts des Umstandes, dass das Konto über Jahre immer wieder ins Minus geraten war, konnte sie nicht bewiesen, dass sie von der finanziellen Situation keine Kenntnis hatte.

Urteil des LG Coburg vom 08.05.2007 - 22 O 463/06


Kündigungsrecht bei Nichtzahlung der Kaution

Dem Mieter von Geschäftsräumen steht in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht an der mietvertraglich zu leistenden Kaution zu, wenn die Mieträume vom Vermieter zu vertretende Mängel aufweisen.

Ob andererseits allein die Nichtzahlung der Kaution den Vermieter bereits vor Übergabe des Mietobjekts zur fristlosen Kündigung berechtigt, hängt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere ist unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters zu prüfen. Hierbei spielt es eine erhebliche Rolle, ob sich der Vermieter seinerseits vertragsgemäß verhalten hat (hier vertraglich geschuldete Herstellung des Mietobjekts).

Urteil des BGH vom 21.03.2007 - XII ZR 255/04

 

Keine wirksame Rückgabe ohne Entfernung von Ein- und Umbauten

Gibt der Mieter die gemietete Sache nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter als Entschädigung für die Dauer der Vorenthaltung den vereinbarten Mietzins verlangen. Die Rückgabe von Räumen an den Vermieter bzw. Verpächter setzt in der Regel voraus, dass diesem die Schlüssel ausgehändigt werden und der Mieter bzw. Pächter die darin von ihm untergebrachten Einrichtungsgegenstände entfernt.

Hat der Mieter eines Ladens die Schaufensteranlage für seine Bedürfnisse umgebaut und ist er mietvertraglich zur Beseitigung bzw. zum Rückbau verpflichtet, liegt keine Rückgabe im Rechtssinne vor, wenn er die Schaufenster unverändert lässt.

Beschluss des KG Berlin vom 19.10.2006
12 U 178/05

 

Maklerprovision nach gescheitertem Zwischenverkauf

Ein Makler vermittelte an einen Kaufinteressenten ein größeres Gewerbegrundstück. Der Eigentümer verkaufte die Immobilie jedoch an ein anderes Unternehmen, das sich das Recht zum Rücktritt vorbehielt, von dem schließlich auch Gebrauch gemacht wurde, als sich die Bebauungsansprüche zerschlugen. Der Erwerber teilte dem früheren Interessenten den Vertragsrücktritt mit, worauf sich dieser bereit erklärte, den Kaufvertrag zu übernehmen. Der Makler verlangte daraufhin die ursprünglich vereinbarte Provision in Höhe von 350.000 Euro.

Der Bundesgerichtshof hielt den Provisionsanspruch weiterhin für gegeben. Eine die Provision rechtfertigende Nachweisleistung kann auch dann vorliegen, wenn der zwischen dem Auftraggeber und dem vom Makler nachgewiesenen Kaufinteressenten geschlossene Vertrag erst zustande kommt, nachdem ein zuvor mit einem anderen Interessenten geschlossener Kaufvertrag durch Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts gescheitert ist. Der zuerst abgeschlossene Kaufvertrag bleibt bis zur Ausübung des Rücktrittsrechts in der Schwebe, sodass das Objekt noch nicht endgültig "vom Markt ist". Somit bestand im vorliegenden Fall kein Grund, dem Makler seinen Provisionsanspruch zu versagen.

Urteil des BGH vom 23.11.2006 - III ZR 52/06

 

Keine Abwälzung der Kosten der Wertermittlung von Immobilien auf Kunden

Das Landgericht Stuttgart hat eine Klausel der Bausparkasse Wüstenrot gekippt, die die Kosten für Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie auf die Kunden abwälzt . Dies teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit, deren Musterklage gegen die Klausel erfolgreich war. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer müssen Geldinstitute nun mit Forderungen in Millionenhöhe rechnen.

Die Wüstenrot AG hatte von einem Kunden 520 Euro für die Anfertigung eines Wertgutachtens für eine Eigentumswohnung von 95 Quadratmetern in Düsseldorf gefordert. Das Gutachten ist laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für die Bausparkasse stets Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens, und zwar unabhängig davon, ob es später wirklich ausgezahlt werde.

Nach dem LG Stuttgart benachteiligt die beanstandete Klausel den Verbraucher unangemessen, wie die Verbraucherzentrale weiter mitteilte.

Denn Kosten dürften nicht auf Dritte abgewälzt werden, «indem gesetzlich auferlegte Pflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden», so das Gericht.

Da die Wertermittlung des Pfandobjektes zudem «nur im eigenen Interesse des Verwenders» der Klausel liege, verneinten die Richter laut Verbraucherzentrale die Möglichkeit, ein Sonderentgelt zu kassieren.

Urteil des LG Stuttgart, Az.: 20 O 9/07, nicht rechtskräftig
Stand: 24.05.2007

 

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu sog. "Schrottimmobilien"

Kreditinstitute müssen Verbraucher über ihr Recht belehren, den zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs dienenden Darlehensvertrag widerrufen zu können.

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes müssen die Mitgliedstaaten für die Fälle, in denen eine entsprechende Belehrung unterblieben ist, dafür sorgen, dass das Kreditinstitut die Risiken trägt, die mit der in einer Haustürsituation zustande gekommenen Kapitalanlage verbunden sind.

Weiter führte der EuGH aus, dass es die Richtlinie über Haustürgeschäfte jedoch nicht grundsätzlich verbiete, dass der Verbraucher, der den Darlehensvertrag widerruft, das Darlehen zuzüglich der marktüblichen Zinsen sofort vollständig zurückzahlen muss.

Immobilienrechtsexperte Rechtsanwalt Dr. Joachim Luke betont aber, dass sich das Widerrufsrecht dabei in der Regel nicht auf den Kaufvertrag über die Immobilie erstreckt.

Urteile des EuGH vom 25.10.2005, C-350/03, C-229/04

 

 

 
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