Startseite     Kontakt     Impressum     Suche     Language: Deutsch

Allgemeine Informationen und Nützliches

(z.B. Prozesskostenrechner)

 

Beratungskosten

Für Erstberatungen von nicht gewerblichen Mandanten berechnen wir eine maximale Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. MwSt. Diese wird idR. problemlos von allen Rechtsschutzversicherungen übernommen, sofern eine versicherte Rechtsstreitigkeit vorliegt.

Gelegentlich bieten wir auch Beratungen zu günstigeren Konditionen an. Sprechen Sie uns einfach hierauf an!

Anwaltshonorare für weitere Beratungen, Gutachten und Beratung von gewerblichen Mandanten werden wir gemeinsam mit Ihnen nach Maßgabe des Aufwandes und der Schwierigkeit bzw. Bedeutung der Angelegenheit aushandeln.


Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Die Gebühren für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Zur überschlägigen Ermittlung der Gebühren bietet sich die Berechnung mittels der unten aufgeführten Prozesskostenrechner an. Für eine genaue Berechnung der Kosten sollte jedoch unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden.

Für die Finanzierung eines durch unsere Kanzlei geführten Rechtsstreits bieten sich mehrere Optionen an:

1. Eigenfinanzierung
2. Eigenfinanzierung mit Ratenzahlung
3. Bewilligung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe (nur bei Bedürftigkeit)
4. Finanzierung über Prozessfinanzierer (bei Streitwert ab 200.000 €)
5. Erfolgshonorar (nur im Ausnahmefall, vgl. § 4a RVG).

Über die Möglichkeiten der vorstehenden Finanzierung wird Sie der Sie beratende Rechtsanwalt gern ausführlich infomieren. Sprechen Sie uns hierauf an!

 

Kostenrechner

a) Anwaltskosten im Zivilprozess

Prozesskostenrisikorechner via Anwalt-Suchservice: http://www.anwaltskostenrechner.de

 

Einfacher Anwaltskosten- / Prozesskostenrechner:

Der nachfolgende Kostenrechner bezieht sich auf die Kosten eines zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens. Die Vergütung der Rechtsanwälte im Bundesgebiet - also auch unserer Vergütung - regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches für alle Rechtsanwälte bindend ist.



Hinweis: Die hier berechneten Kosten beziehen sich auf einen beispielhaften Standardfall eines zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens, bei dem durch den Anwalt mindestens 1 Gerichtstermin wahrgenommen wird und keine Einigung (Vergleich) zustande kommt. Grundsätzlich bekommt die den Prozess gewinnende Partei ihre Anwaltskosten und die ggf. verauslagten Gerichtskosten und sonstigen Auslagen von der unterliegenden Partei erstattet.

 

b) Berechnung zur Bedürftigkeit bei Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilferechner: http://www.pkh-rechner.de/

 

c) Sonstiges

Sollten Sie eine kostenlose Kostenberatung zu anderen Konstellationen oder zu den Gebühren in Straf- oder Bußgeldsachen wünschen, können Sie jederzeit einen zunächst unverbindlichen Termin in unserer Kanzlei wahrnehmen.

 

  © 2011 Copyright LUKE ROBEL & FRANCKE Rechtsanwälte (Leipzig / Dresden). Alle Rechte vorbehalten.