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Beratungskosten Für Erstberatungen von nicht gewerblichen Mandanten berechnen wir eine maximale Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. MwSt. Diese wird idR. problemlos von allen Rechtsschutzversicherungen übernommen, sofern eine versicherte Rechtsstreitigkeit vorliegt. Gelegentlich bieten wir auch Beratungen zu günstigeren Konditionen an. Sprechen Sie uns einfach hierauf an! Anwaltshonorare für weitere Beratungen, Gutachten und Beratung von gewerblichen Mandanten werden wir gemeinsam mit Ihnen nach Maßgabe des Aufwandes und der Schwierigkeit bzw. Bedeutung der Angelegenheit aushandeln.
Die Gebühren für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Finanzierung eines durch unsere Kanzlei geführten Rechtsstreits bieten sich mehrere Optionen an: 1. Eigenfinanzierung Über die Möglichkeiten der vorstehenden Finanzierung wird Sie der Sie beratende Rechtsanwalt gern ausführlich infomieren. Sprechen Sie uns hierauf an!
Kostenrechner a) Anwaltskosten im Zivilprozess Prozesskostenrisikorechner via Anwalt-Suchservice: http://www.anwaltskostenrechner.de
Einfacher Anwaltskosten- / Prozesskostenrechner: Der nachfolgende Kostenrechner bezieht sich auf die Kosten eines zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens. Die Vergütung der Rechtsanwälte im Bundesgebiet - also auch unserer Vergütung - regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches für alle Rechtsanwälte bindend ist.
b) Berechnung zur Bedürftigkeit bei Prozesskostenhilfe Prozesskostenhilferechner: http://www.pkh-rechner.de/
c) Sonstiges Sollten Sie eine kostenlose Kostenberatung zu anderen Konstellationen oder zu den Gebühren in Straf- oder Bußgeldsachen wünschen, können Sie jederzeit einen zunächst unverbindlichen Termin in unserer Kanzlei wahrnehmen.
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