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Arbeitgeberservice

Information und Schulung



   

 

 

ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG)

 1. Einführung

 2. Weitere Informationen (Skripten, Gesetze etc.)

 3. Schulungsmöglichkeiten zwecks Haftungsausschluss

     a) Seminare
     b) Inhouse-Schulungen / Beratung

 


1. Einführung

Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Antidiskriminierungsgesetz, kurz AGG, wird die Rechtslandschaft in Deutschland deutlich ändern. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten daher zumindest in Grundzügen über die neuen Regelungen informiert sein.

Ziel des neuen Gesetzes, welches europarechtliche Vorgaben umsetzt, ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, wegen Behinderungen, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Wichtig für den Anwender des Gesetzes ist es vor allem, die unzulässige Benachteilung von einer zulässigen unterschiedlichen Behandlung abzugrenzen.

Die neue Rechtslage hierzu stellt sich in der Praxis als echte Herausforderung für alle Seiten dar, welche durch eine enorme Rechtsunsicherheit bedingt ist, da Gerichtsurteile frühestens im kommenden Jahr zu erwarten sind.

Unzulässig ist z.B. die Stellenanzeige "Erfahrener Personalleiter, mindestens 45 Jahre alt, gesucht" oder "Junger, dynamischer Sachbearbeiter gesucht". Jedoch darf andererseits nach § 10 AGG aufgrund des Alters unterschieden werden, sofern dies ein objektives, angemessenes und legitimes Ziel darstellt.

Vorsicht ist vor allem - aufgrund des großen Adressatenkreises - bei Stellenanzeigen geboten. Besonders kritisch sollte man daher auf den Zusatz "/in" oder den Zusatz "(männl/weibl.)" z.B. bei "Vorstand" achten.

Dabei sind Rechtsverstöße gegen das AGG besonders gefährlich: Zum einen besteht eine Vermutung für den Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot. Zum anderen kann diese Vermutung nur in engen Grenzen widerlegt werden (z.B. bei Schreibfehlern in Stellungsanzeigen, sofern trotzdem eine benachteiligte Person eingestellt wurde). Später können Gründe für die Benachteiligung kaum mehr "nachgeschoben" werden.

Abschließend kann man insbesondere Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern jedenfalls empfehlen, alle relevanten Vorfälle lückenlos zu dokumentieren bis eine gesicherte Rspr. vorliegt. Unternehmern ist dringend nahe zu legen, ihrer gesetzlichen Schutz- und Schulungspflicht nachzukommen, § 12 AGG.

Es sollte beachtet werden, Entschädigungsansprüche innerhalb von zwei Monaten nach einer Ablehnung geltend zu machen. Innerhalb weiterer drei Monate ist spätestens Klage zu erheben.

 

 

2. Weitere Informationen

a) Skript zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit Darstellung der rechtlichen Grundlagen und praktischen Handlungsempfehlungen.

Download: [AGG Skript] (1,3 MB, PDF).

 

b) Weiterhin empfielt sich zu diesem aktuellen Thema unser Seminarskript zum Thema Arbeitsvertrag mit Musterverträgen, Musterformuierungen und Erläuterungen.

Download: [derzeit nicht verfügbar] (0,3 MB, PDF)

 

c) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Volltext.

Download: [derzeit nicht verfügbar] (0,5 MB, PDF).

Es handelt sich hierbei um ein Aushangexempar welches auch die aushangpflichtige Norm des § 61b Arbeitsgerichtsgesetz enthält.

 

d) Die CD-ROM zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit Mustertexten, Skripten, Musterschreiben, Checklisten und Gesetzen

 

 

3. Unsere Informations- und Schulungsangebote

a) LRF-SEMINARE ®

aa) Unternehmenssteuerreform und Reform des GmbH-Rechts

Wir laden Sie ein zu einer Informationsveranstaltung rund um die aktuellen Themen Unternehmenssteuerreform und Reform des GmbH-Rechts (MoMiG). Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie unter Tel.: 0341 / 462 68 69 (RA Francke).

Veranstalter sind BDO - Deutsche Warentreuhand AG und Rechtsanwaltskanzlei LUKE · ROBEL & FRANCKE.

(Achtung: Die Veranstaltung findet nicht am Johannisplatz statt !)

 

bb) Seminar "AGG und Arbeitsvertrag"
(Schwerpunkt AGG + Arbeitsvertragscheck)

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Seminarort: Praxisklinik am Johannisplatz
Seminargebühren: 85 € zzgl. MwSt.

Referenten: RA Dr. Joachim Luke, RA Stefan Francke
(Hier finden Sie unsere individuellen Angebote und Inhouse-Schulungen)

Termin: Aufgrund der großen Nachfrage ist ein weiterer Termin zum Thema in Planung. Die Termine werden in Kürze bekannt gegeben.
Anmeldung: Tel.: 0341 / 462 68 69

Zur Haftungserleicherung des Arbeitgebers (§ 12 Abs. 2 AGG) erhalten Teilnehmer unserer Seminare natürlich ein Zertifikat über die Schulung.

 

cc) Seminar zum Arzthaftungsrecht

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Wir laden Sie ein zu einem Seminar um das aktuelle Thema Arzthaftungsrecht. Eingeladen sind insbesondere Ärzte, Zahnärzte und Verwaltungspersonal im klinischen Bereich.

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie unter Tel.: 0341 / 462 68 69 (RA Francke).

 

b) SCHULUNGEN UND INDIVIDUELLE BERATUNGEN

aa) LRF-Inhouse-Schulungen ®

- Auf Anfrage -
Referent: RA Dr. Joachim Luke und RA Stefan Francke
Information über Kanzlei LRF (Leipzig): (0341) 462 68 69

 

bb) Persönliche Beratung

- auch nach kurzfristiger Terminsvereinbarung -
Termine über Kanzlei LRF (Leipzig): (0341) 462 68 69

 

 

 

 
   
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